Pflicht zur Straßenreinigung der Gerblingeröder und Teistunger Straße geht auf die Stadt Duderstadt über.
Bereits in der Ortsratssitzung im April 2023 hatten wir die Mitteilung des Bürgermeisters Feike zur geplanten Änderung der Straßenreinigung ab 2024 vernommen. Der Ortsrat ist davon ausgegangen, dass alle betreffenden Anlieger frühzeitig eine detaillierte Information und einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Die Stadt Duderstadt muss einer neuen Rechtsprechung nachkommen, wonach eine Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger rechtswidrig sei, wenn die Erfüllung der Pflichten wegen Verkehrsverhältnisse oder aus anderen Gründen mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden und deshalb dem Anlieger nicht zuzumuten sei.
Dies betrifft nun auch die Gerblingeröder und Teistunger Straße in Gerblingerode sowie die Mingeröder Straße in Mingerode. Diese Straßen müssen nun in das Straßenreinigungskataster und somit in die Straßenreinigungssatzung mit aufgenommen werden.
Jetzt mussten wir mit großem Bedauern feststellen, dass eine Kommunikation seitens der Stadt Verwaltung vor Inkrafttreten leider nicht statt fand.
Hier zur Kenntnisnahme die Mitteilung vom 17.04.2023
Es wurden Anfang Januar Infozettel an den parkenden Autos und eine dezente Beschilderung an den Straßenschildern angebracht.
Gemäß der aktuellen Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgt eine wöchentliche Reinigung mit Kehrmaschine. Für Gerblingerode wurde lt. Beschilderung der Zeitraum Freitag 10.00 – 14.00 Uhr festgesetzt. Bitte beachten Sie in diesem Zeitraum und diesen Bereichen das Parkverbot!
Beispielrechnung: (Auszug aus Beschlussvorlage)
Berechnung der Jahresgebühr anhand eines Beispiels ab 01.01.2024:
Grundstücksgröße = 700 qm = > Quadratwurzel = 26,45751311 = abgerundet 26,4
Jahresgebühr: 26,4 x 2,39 €/je Meter (Berechnungsfaktor) = 63,10 €
In die Kalkulation wurden rd. 780 Grundstücke mit den sich daraus ergebenden Flächen
einbezogen.
Es wird eine Reinigungsklasse gebildet (wöchentliche Reinigung – sog. Sommerreinigung)
Jetzt neu, das Informationsschreiben vom 08.01.2024