Nach rechtlicher Prüfung: Ortsratsmandat wird mit Hinweis „Wahlvorschlag SPD“ geführt
Von Britta Eichner-Ramm, Mittwoch, 17. November 2021 Eichsfeld
Gerblingerode. Noch vor der konstituierenden Sitzung des Ortsrates Gerblingerode am Dienstagabend hat die Stadt Duderstadt ihre rechtliche Prüfung eines Falls abgeschlossen, den es so in der Stadt bisher noch nicht gab: Enrico Thiele hatte auf dem Wahlvorschlag der SPD bei der Kommunalwahl im September ein Ortsratsmandat bekommen. Vor wenigen Tagen hatte er verkündet, dass er von der SPD zu „Die Partei“ wechsele und für diese den Sitz im Ortsrat wahrnehmen möchte.
Das darf er allerdings nicht, so die Einschätzung der Stadt. Am Montag habe Bürgermeister Thorsten Feike (FDP) dem Ortsratsmitglied Enrico Thiele das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitgeteilt, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Eine Partei oder Wählergruppe bleibe im Sinne des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vertreten, „selbst wenn die auf ihrem Wahlvorschlag gewählten Vertreter die Partei verlassen, aber ihr Mandat beibehalten wollen.“
Wahlvorschlag zählt
Der Gemeindewahlausschuss hatte das endgültige Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 12. Dezember festgestellt und Thiele, der aufgrund des Wahlvorschlages der SPD in den Ortsrat Gerblingerode gewählt worden war, nahm die Wahl an, teilt die Stadtverwaltung mit. Der Stadt sei am 7. November dann mitgeteilt worden, „dass Herr Thiele aus der SPD austritt, auf deren Wahlvorschlag er in das Gremium des Ortsrates Gerblingerode gewählt worden ist“. Gleichzeitig habe er erklärt, „dass er an seinem Mandat im Ortsrat in Gerblingerode festhält, allerdings fortan für die Partei Die Partei“. Rechtlich sei eine Partei oder auch Wählergruppe allerdings nur dann im Sinne NKWG durch einen Mandatsträger vertreten, „wenn dieser aufgrund ihres Wahlvorschlags gewählt worden ist. An dieser rechtlich entscheidenden Voraussetzung mangelt es für die Partei Die Partei im Ortsrat Gerblingerode jedoch“, erläutert die Stadtverwaltung weiter.
Daher hätte im Vorfeld der Wahl ein entsprechender „eigener Wahlvorschlag“ von Die Partei für den Ortsrat Gerblingerode eingereicht werden müssen. „Das soll verhindern, dass Parteien und Wählergruppen, die etwa aufgrund eines Parteiwechsels eines Abgeordneten oder aufgrund eines fremden Wahlvorschlags in der Vertretung sind, vom Erfordernis der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit werden“, erklärt Verwaltungssprecherin Svenja Eckert.
Daher, so die Auffassung der Stadtverwaltung, sei ein Austritt aus der SPD und der Beitritt in Die Partei nur außerhalb des Gremiums des Ortsrates Gerblingerode vollzogen worden. Da Thiele am Mandat im Ortsrat Gerblingerode festhalte, beabsichtige die Stadtverwaltung daher die Mitgliedschaft zukünftig mit dem Hinweis „Wahlvorschlag SPD“ zu versehen.
„Bestmögliche Arbeit“
Thiele kommentierte die rechtliche Beurteilung der Stadtverwaltung vor der konstituierenden Sitzung des Ortsrates wie folgt: „Wo und wie auch immer ich gelistet bin, so werde ich mich, wie in der vergangenen Legislatur auch, bestmöglich auf meine Arbeit als Ortsratsmitglied in Gerblingerode konzentrieren.“ „Das Ergebnis der Prüfung der Stadt ist für uns keine Überraschung“, so Florian Lillpopp, Vorsitzender des Ortsverbands der Partei Die Partei. Da Die Partei in Gerblingerode nicht für den Ortsrat angetreten sei, sei damit „ein Übertritt im Sinne der Vertretung der Partei Duderstadt im Ortsrat Gerblingerode nicht möglich. Dies war uns von Anfang an bewusst.“
Thiele sei parteilos auf dem Wahlvorschlag der SPD geführt worden. „Damit wird er rein formaljuristisch auch fortan als Wahlvorschlagsträger der SPD im Ortsrat Gerblingerode vertreten sein“, ergänzt Lillpopp. „Auf seinen Parteiwechsel hat all dies jedoch keinen Einfluss.“ Thiele sei Mitglied der Partei Die Partei und als solcher „in unsere Mandatsträgervernetzung eingebunden“. Lillpopp: „Die Prüfung der Stadt hat darauf weder einen Einfluss, noch irgendeine weitergehende Bedeutung.“